Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Learning-Kurse der GCP Central und myGCP


1.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning-Kursen (nachfolgend: „E-Learning-Kurse“) der GCP Central B.V. nachfolgend
„GCP CENTRAL“ genannt.
(2)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich anzuwenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen.
(3)
Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.
Vertragsschluss / Verfügbarkeit von Kursen
(1)
Die auf der Website von MYGCP und GCP CENTRAL oder sonstigen Unterlagen aufgeführten Beschreibungen zu den E-Learning-Kurse stellen kein Angebot dar und können von GCP CENTRAL vor der ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.
(2)
Eine vom Vertragspartner abgegebene Anmeldung stellt ein an den GCP CENTRAL gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten E-Learning-Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch GCP CENTRAL. Die Anmeldung zu einem E-Learning-Kurs erfolgt über das auf der Websites www.gcpcentral.de; gcpcentral.com; mygcp.de; mygcp.world (nachfolgend: „Website“) bereit gestellte Anmeldeformular. GCP CENTRAL kann die Verfügbarkeit von Teilnahmeplätzen an den E-Learning-Kursen im Voraus nicht gewährleisten.
(3)
GCP CENTRAL nimmt das Angebot an, wenn es dem Vertragspartner eine Bestätigung der Teilnahme an dem E-Learning-Kurs gemäß der Bestellung zugesendet hat. Die Zusendung erfolgt per E-Mail an die in dem Anmeldeformular angegebene E- Mailadresse.
3.
Vergütung / Anpassung der Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1)
Die vom Vertragspartner für die Teilnahme an einem E-Learning-Kurs zu leistende Vergütung ist in der Leistungsbeschreibung zu dem jeweiligen E-Learning-Kurs bestimmt.
(2)
Die Vergütung für die Teilnahme an einem E-Learning-Kurs ist binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Zahlung soll über die im Webshop der Website angebotenen Möglichkeiten der Sofortüberweisung, der Überweisung per Kreditkarte oder mittels Überweisung auf eine im Webshop angegebene Bankverbindung erfolgen.

4.
Zugang zu den E-Learning-Kursen und Pflichten des Vertragspartners
(1)
Der Zugang zu den Kursen erfolgt in passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten. Die erforderlichen Zugangsinformationen (Nutzername und Passwort) leitet GCP CENTRAL dem Vertragspartner nach Eingang Zahlungseingang per E-Mail auf die in dem Anmeldeformular genannte E-Mailadresse zu. Sind der Vertragspartner und der Nutzer nicht identisch, wird der Vertragspartner GCP CENTRAL die Nutzer und deren E-Mailadresse mitteilen, an die die Zusendung der Zugangsinformationen erfolgen soll.
(2)
Die Zugangsdaten sind nur für den Nutzer oder die von dem Vertragspartner in dem Anmeldeformular angegebenen Nutzer gültig.
(3)
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der E-Learning-Kurse durch andere Personen als den oder die Nutzer zu verhindern.
(4)
Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten ist GCP CENTRAL berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
(5)
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, bei sich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den E-Learning-Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit und der aktuellen Browsersoftware und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen.
(6)
Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch GCP CENTRAL obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch den GCP CENTRAL die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
5.
Leistungsumfang / Nutzungsbeschränkungen / Änderungsbefugnis
(1)
Die dem Vertragspartner im Rahmen eines E-Learning-Kurses bereit zu stellenden Inhalte und Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt, wie diese zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website von GCP CENTRAL für den jeweiligen E-Learning-Kurs hinterlegt ist. Aus der Leistungsbeschreibung ergeben sich auch die technische Voraussetzung für den Zugang der E-Learning-Kurse.
(2)
Die E-Learning-Kurse stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 98 % auf das Kalenderjahr gerechnet ermöglicht wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit.
(3)
GCP CENTRAL ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den

Vertragspartner gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Kurses, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
6.
Geistiges Eigentum von GCP CENTRAL
(1)
Die von GCP CENTRAL bereitgestellten Inhalte der E-Learning-Kurse sind urheberrechtlich geschützt.
(2)
Alle dadurch begründeten Rechte, die über die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des E-Learnings hinausgehen, insbesondere der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind GCP CENTRAL, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.
(3)
Der Vertragspartner erhält keinerlei Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten.
(4)
Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation von GCP CENTRAL oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
7.
Nutzungsrechte
(1)
Der Vertragspartner erhält im Rahmen der Bestimmungen dieser Nutzungsregelugen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten E-Learning-Kurs.
(2)
Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen E-Learning-Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (z.B. Computer, Tablet, Smartphone) zu eigenen Studienzwecken des Nutzers.
(3)
Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner bzw. den von dem Vertragspartner in dem Anmeldeformular genannten Nutzer beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.
(4)
Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig.
(5)
Es ist untersagt, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Kursen gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen oder an Dritte zu verbreiten.
(6)
Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von 30 Tagen ab Vertragsbeginn begrenzt, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung eine abweichende Dauer festgelegt ist.
(7)
GCP CENTRAL ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

(8)
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von GCP CENTRAL zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist GCP CENTRAL berechtigt, den Zugang zu E-Learning-Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche von GCP CENTRAL, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(9)
Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.
8.
Gewährleistung
(1)
Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kurs nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4.1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2)
Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden GCP CENTRAL unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.
(3)
GCP CENTRAL behebt die Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner, soweit möglich, innerhalb angemessener Frist.
(4)
Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(5)
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Kurse nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. GCP CENTRAL sind bislang keine solchen Rechte bekannt.
(6)
Der GCP CENTRAL übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.
(7)
Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
9.
Haftungsbeschränkung
(1)
Die Haftung von GCP CENTRAL auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf 5.000 Euro beschränkt.
(2)
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist von GCP CENTRAL oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung GCP CENTRAL eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(3)
Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der GCP CENTRAL auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle gegeben ist.
(4)
Die verschuldensunabhängige Haftung von GCP CENTRAL für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(5)
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6)
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7)
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GCP CENTRAL.
10.
Beendigung von Verträgen / Kündigung / Widerruf
(1)
Der vereinbarte Kurs hat eine feste Laufzeit. Für E-Learning-Kurse gilt die Nutzungsdauer gemäß Ziffer 7(6).
(2)
Ein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung besteht nicht, es sei denn, ein solches ist gesetzlich geregelt oder von den Parteien vereinbart.
(3)
Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4)
Bei Beendigung des Vertrags ist GCP CENTRAL berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren.
(6) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen
11.
Allgemeine Bestimmungen
(1)
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2)
Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.
(3)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4)
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

12.
Sonstige Bestimmungen für Live-Online-Trainings.
(1)
Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von GCP CENTRAL schriftlich bestätigt wird.
(2)
Ein Recht auf Teilnahme an Live-Online-Trainings mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
(3)
GCP CENTRAL behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Lehrkräfte sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ein angekündigtes Live-Online-Training abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.